Wir regeln und gestalten die Rechtsverhältnisse in der Ehe/Partnerschaft und von Eltern, Kindern und Verwandten untereinander. Gesellschaftlicher Wandel spiegelt sich in Änderungen der Gesetze. Was zum Zeitpunkt der Eheschließung galt, hat oft nach Ablauf von Jahren keinen Bestand mehr und muss angepasst werden.

Im Bereich des Familienrechts können vorausschauende vertragliche Regelungen zur Ehe, Trennung, Scheidung, Auflösung einer Lebenspartnerschaft im Streitfall eine faire und kostengünstige Basis für die damit zusammenhängenden Fragen sein: Unterhalt für Ehegatten während der Trennung und nach der Scheidung; Unterhalt für Kinder, elterliche Sorge, Besuchsrecht, Hausrat; Vermögensauseinandersetzung zwischen Eheleuten aus Anlass der Scheidung; alle anderen Unterhaltstatbestände.

Zum Familienrecht gehört aber z.B. auch die Feststellung einer Vaterschaft mit den sich daraus ergebenden Folgen.