Wir beraten und vertreten einzelne Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwalter bei Fragen rund um das Wohnungseigentum: Die Gestaltung und Änderung von Teilungserklärungen, die Überprüfung von Beschlüssen auf ihre Wirksamkeit sowie die Geltendmachung von Mängeln am Sonder- und/oder Gemeinschaftseigentum gegenüber dem Bauträger gehören zu unseren Kernkompetenzen.

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