Ihr Rechtsanwalt im Arbeitsrecht

Immer wieder kommt es in Arbeitsverhältnissen zu Auseinandersetzungen, sei es bei unberechtigten Weisungen/Versetzungen, Abmahnungen oder Kündigungen.

RA Prof. Dr. Klimsch als Fachanwalt u.a. für Arbeitsrecht verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung in diesem Rechtsgebiet, wobei er sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertritt. Hierzu gehört sowohl die Beratung vor Abschluss eines Arbeitsvertrages wie auch während bestehender Arbeitsverhältnisse und erst recht nach deren Beendigung, wenn es z.B. um die Kündigung oder das Arbeitszeugnis geht.

Nicht alles, was in einem Arbeitsvertrag steht, ist wirksam. Deshalb muss stets im Einzelfall geprüft werden, ob alle Vertragsklauseln auch der aktuellen Rechtsprechung genügen, häufig stellt sich heraus, dass es sich um unwirksame „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ handelt.

Schließlich gibt es im Arbeitsrecht viele Fristen, die zu beachten sind und deren Nichtbeachtung erhebliche Rechtsnachteile nach sich ziehen können, Darunter fallen nicht nur die 3-Wochen-Frist zur Klage gegen eine Kündigung, sondern auch sog. „Ausschlussfristen“, nach deren Ablauf bestimmte Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.

Doch nicht jeder Fall muss vor Gericht streitig ausgetragen werden: Oft kann im Gespräch mit dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und/oder dem jeweiligen anwaltlichen Beistand eine außergerichtliche Lösung gefunden werden. Aber auch hier gibt es (versteckte) Risiken, gerade bei den Themen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvereinbarung.

Wichtiger Hinweis: Nach § 12 a ArbGG gibt es im erstinstanzlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Dies bedeutet, dass selbst bei vollständigem Obsiegen jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten zu tragen hat. Insbesondere im Arbeitsrecht empfiehlt sich daher – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

Wenden Sie sich daher vertrauensvoll in folgenden Angelegenheiten des Individualarbeitsrechts an die KanzleiSEK – Dr. Klimsch & Partner in Freiburg.

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvereinbarung
  • Befristungsrecht
  • Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Probezeit
  • Teilzeitanspruch
  • Versetzung
  • Zeugnis

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