Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen rund um das Thema Erben und Vererben:

Die Gestaltung von Erbverträgen, die Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Testamentsgestaltung und -prüfung, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Testamentsvollstreckungen, Erbauseinandersetzungen und Nachlassabwicklungen gehören zu unserem Tätigkeitsspektrum. Wir prüfen, ob bzgl. der Annahme von Erbschaften, Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung oder im Erbscheinsverfahren aufgrund laufender Fristen akuter Handlungsbedarf besteht.

Einer unserer Schwerpunkte in der Beratung ist das Thema „Vorsorge“: Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Vorsorgevollmachten werden anhand der konkreten Bedürfnisse des Einzelfalls ermittelt und individuell erstellt.

Ihre Ansprechpartnerinnen