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Wohnungseigentumsrecht – Kompetente Beratung für Eigentümer, Gemeinschaften und Verwalter
Das Wohnungseigentumsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das häufig Anlass zu rechtlichen und organisatorischen Fragestellungen gibt. Wir beraten und vertreten sowohl einzelne Wohnungseigentümer als auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Verwaltungsunternehmen sowie Beiräte in sämtlichen Angelegenheiten rund um das Wohnungseigentum.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Gestaltung, Überarbeitung und Auslegung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Formulierung, der Anpassung an aktuelle rechtliche Entwicklungen sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr daraus resultierender Ansprüche.
Darüber hinaus beraten wir Sie bei Eigentümerversammlungen, prüfen Beschlussfassungen und übernehmen die gerichtliche und außergerichtliche Überprüfung von Beschlüssen auf ihre Wirksamkeit. So stellen wir sicher, dass Entscheidungen innerhalb der Gemeinschaft rechtskonform getroffen und umgesetzt werden.
Ein weiterer wesentlicher Bereich unserer Tätigkeit umfasst Baumängel am Sonder- sowie am Gemeinschaftseigentum. Wir begleiten Sie von der Begutachtung über die sachgerechte Mängelanzeige gegenüber dem Bauträger bis hin zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Unsere Leistungen
Mit unserer langjährigen Erfahrung, fundierten Fachkenntnis und einem klaren Blick für praktikable Lösungen stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite – zielorientiert, transparent und mit dem notwendigen Blick für das Gemeinsame im Wohnungseigentum.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Versammlung / Beschluss
- Schriftliche Prüfung und Einschätzung
- Klage beim Amtsgericht innerhalb eines Monats
- Gerichtliche Entscheidung über Rechtmäßigkeit
→ Wichtig: Beweise (Protokoll, Unterlagen) frühzeitig sichern.
Immer dann, wenn das Gemeinschaftseigentum betroffen ist oder der Umbau die äußere Erscheinung verändert.
→ Beispiele: Fenster tauschen, Balkon erneuern, Elektrik in Steigleitungen, Ladeeinrichtungen für E
Das hängt von der Gemeinschaftsordnung ab.
Wenn dort „zu Wohnzwecken“ steht, ist Ferienvermietung meist zulässig.
Das Gericht sieht Kurzzeitvermietung regelmäßig als Wohnen an, es sei denn, es wird ausdrücklich anders geregelt.
→ Viele Gemeinschaften regeln das mittlerweile durch Beschluss- oder Satzungsänderungen.
Grundsätzlich trägt die WEG die Kosten für Gemeinschaftseigentum.
Für Schäden am Sondereigentum ist der jeweilige Eigentümer verantwortlich.
→ Strittig wird es, wenn Ursache und Wirkung nicht klar zugeordnet werden können (z. B. Wasserschäden).
Ein Umlaufbeschluss ist nur gültig, wenn alle Eigentümer zustimmen – in Textform (z. B. per E-Mail) reicht.
→ Einige Gemeinschaften haben inzwischen vereinfachte Mehrheitsregelungen in der Gemeinschaftsordnung.
Nein. Sie können sich durch eine Person Ihres Vertrauens vertreten lassen – schriftliche Vollmacht erforderlich.
→ In vielen Gemeinschaften sind auch Online- oder Hybridversammlungen zulässig, je nach Gemeinschaftsordnung.
Mängel liegen oft am Gemeinschaftseigentum vor, weshalb in der Regel die WEG als Gemeinschaft handeln muss, nicht der einzelne Eigentümer.
→ Typische Schritte: Dokumentation, Sachverständiger, Mängelanzeige, Fristsetzung, Anspruchsdurchsetzung.
Sondereigentum: Räume, die nur dem jeweiligen Eigentümer gehören und genutzt werden (z. B. die Wohnung innen).
Gemeinschaftseigentum: Teile, die der gesamten WEG gehören (z. B. Dach, Fassade, tragende Wände, Leitungen).
→ Oft sind Grenzbereiche strittig (Fenster, Balkone, Leitungen) – hier lohnt eine genaue Prüfung der Teilungserklärung.
Eine Anfechtung ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung möglich.
Zusätzlich muss die Begründung innerhalb von zwei Monaten beim Gericht eingereicht werden.
→ Wird die Frist versäumt, bleibt der Beschluss wirksam – selbst wenn er eigentlich rechtsfehlerhaft ist.
So arbeiten wir zusammen
- Erstgespräch
Sie schildern Ihr Anliegen. Wir prüfen die Rechtslage, Fristen und Erfolgsaussichten. - Strategie & Vorgehen
Wir entwickeln eine klare Strategie – von außergerichtlicher Lösung bis hin zur Anfechtung oder Klage. - Umsetzung & Abschluss
Wir verhandeln, setzen Fristen und vertreten Sie konsequent – mit Blick auf eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Gerne stehen wir für ein erstes Beratungsgespräch zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns einfach.
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