Ein Zeugnis ist ein schriftliches Dokument, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausstellt. Es dient dazu, die Leistungen, das Verhalten und die Tätigkeiten des Mitarbeiters während der Beschäftigungszeit zu bewerten und zu dokumentieren.
Es gibt zwei Hauptarten von Zeugnissen:
Einfaches Zeugnis: Dieses enthält nur Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung, also beispielsweise die Position und die Beschäftigungszeit. Bewertungen oder Beurteilungen bleiben dabei außen vor.
Qualifiziertes Zeugnis: Dieses geht über die reine Tätigkeitsbeschreibung hinaus und enthält zusätzlich eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers. Dabei muss der Arbeitgeber wohlwollend formulieren, um dem Arbeitnehmer keine beruflichen Nachteile zu bereiten.
Wichtig im Arbeitsrecht ist, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf ein Zeugnis hat. Zudem muss das Zeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend sein. Es darf keine versteckten negativen Botschaften enthalten, die den Arbeitnehmer im beruflichen Fortkommen behindern könnten.
Zusammengefasst ist das Zeugnis ein wichtiges Dokument für die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers und ein rechtlich geschütztes Mittel zur Leistungsbeurteilung.