Welche Unterlagen darf der Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung verlangen?
Bei einer Wohnungsbesichtigung darf der Vermieter in der Regel einige Unterlagen von potenziellen Mietern verlangen, um deren Bonität und Eignung als Mieter zu überprüfen. Hier sind die gängigsten Unterlagen:
- Selbstauskunft: Ein Formular, in dem der Interessent Informationen zu seiner Person, seinem Einkommen und seinem beruflichen Hintergrund angibt.
- Einkommensnachweise: In der Regel die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder gegebenenfalls ein Einkommenssteuerbescheid, um die Zahlungsfähigkeit zu belegen.
- SCHUFA-Auskunft: Eine aktuelle Bonitätsauskunft, um die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Manchmal wird auch eine spezielle Mieterauskunft gewünscht.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Eine Bestätigung des vorherigen Vermieters, dass der Interessent keine Mietschulden hat.
- Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation und Überprüfung der persönlichen Daten.
Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter nicht mehr Informationen verlangen dürfen, als zur Eignungsprüfung notwendig sind. Auch persönliche Informationen, die nichts mit der Mietverhältnisse zu tun haben, sollten nicht verlangt werden.
Mietinteressenten haben das Recht, eine Weitergabe ihrer Daten zu verweigern, wenn sie nicht notwendig sind.