Ein Arbeitszeugnis muss bestimmte wesentliche Inhalte enthalten, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen und dem Arbeitnehmer eine aussagekräftige Referenz zu bieten. Hier sind die wichtigsten Bestandteile, die in einem Arbeitszeugnis enthalten sein sollten:

  1. Überschrift
    Meist einfach „Arbeitszeugnis" oder „Zwischenzeugnis".
  2. Einleitung
    Angaben zum Arbeitnehmer: Name, Geburtsdatum, ggf. Eintritts- und Austrittsdatum.
  3. Beschreibung der Tätigkeit
    Detaillierte Darstellung der Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Position des Mitarbeiters.
  4. Beurteilung der Leistung
    Bewertung der Arbeitsqualität, Fachkenntnisse, Arbeitsweise und Erfolge.
  5. Beurteilung des Sozialverhaltens
    Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und ggf. Kunden.
  6. Schlussformel
    Dank, Bedauern über das Ausscheiden (bei Endzeugnissen), Zukunftswünsche.
  7. Ort, Datum und Unterschrift
    Ort und Datum der Ausstellung sowie Unterschrift des Arbeitgebers oder einer bevollmächtigten Person.

Wichtig:

  • Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, darf aber nicht irreführend sein.
  • Es gibt das einfache Zeugnis (nur Tätigkeiten) und das qualifizierte Zeugnis (mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung).
  • Je nach Zielgruppe (z.B. Personalabteilung, Fachkräfte) kann der Stil formeller oder etwas lockerer sein, sollte aber immer professionell bleiben.