Das Kündigungsschutzgesetz greift in Deutschland, wenn ein Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern mindestens sechs Monate ununterbrochen beschäftigt ist. Es schützt Arbeitnehmer davor, ohne einen sachlichen Grund gekündigt zu werden. Das bedeutet, dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss – zum Beispiel aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen.

Eine Kündigungsschutzklage ist eine Klage, die ein Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht einreicht, wenn er die Kündigung für ungerechtfertigt hält. Mit dieser Klage kann geprüft werden, ob die Kündigung wirksam ist. Reicht der Arbeitnehmer die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung ein, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, bis das Gericht eine Entscheidung trifft. So bietet die Kündigungsschutzklage einen wichtigen rechtlichen Schutz für Arbeitnehmer.