Im Arbeitsrecht versteht man unter Versetzung die einseitige Anordnung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz oder an einem anderen Einsatzort innerhalb desselben Unternehmens einzusetzen.

Wichtiges zur Versetzung:

Art der Versetzung: Sie kann räumlich (z. B. an einen anderen Standort), organisatorisch (z. B. in eine andere Abteilung) oder fachlich (z. B. andere Aufgaben) erfolgen.
Rechtsgrundlage: Die Versetzung muss durch eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder aufgrund einer sogenannten Weisungsbefugnis des Arbeitgebers (Direktionsrecht) erlaubt sein.
Zumutbarkeit: Die Versetzung darf für den Arbeitnehmer nicht unzumutbar sein, etwa wegen erheblichen Nachteilen oder persönlichen Gründen.
Anhörung: In vielen Fällen sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor der Versetzung anhören und die Umstände berücksichtigen.

Eine Versetzung ist ein wichtiges Instrument, um flexibel auf betriebliche Erfordernisse zu reagieren, muss aber fair und im Rahmen des rechtlich Zulässigen erfolgen.