Der Teilzeitanspruch bezeichnet das Recht von Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren – also in Teilzeit zu arbeiten – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtiges zum Teilzeitanspruch:
Wer hat Anspruch? Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten können einen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen.
Antrag: Der Wunsch nach Teilzeit muss rechtzeitig, meist mindestens drei Monate vor Beginn, beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden.
Begründung: Der Arbeitnehmer muss den Antrag nicht zwingend begründen.
Reaktion des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber kann den Antrag nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Schutz: Arbeitnehmer, die Teilzeit arbeiten, dürfen wegen der Reduzierung ihrer Arbeitszeit nicht benachteiligt werden.
Der Teilzeitanspruch ermöglicht mehr Flexibilität und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.