Das Befristungsrecht regelt, unter welchen Bedingungen ein Arbeitsvertrag zeitlich begrenzt, also befristet, abgeschlossen werden darf. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis von vornherein für eine bestimmte Dauer oder bis zu einem bestimmten Ereignis vereinbart wird.

Wichtige Punkte zum Befristungsrecht sind:

Sachgrundlose Befristung: Ein befristeter Vertrag ohne besonderen Grund ist nur bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren erlaubt. Innerhalb dieser Zeit darf der Vertrag maximal dreimal verlängert werden.
Befristung mit Sachgrund: Hier gibt es keinen zeitlichen Höchstgrenzen, wenn ein bestimmter Grund vorliegt, zum Beispiel Vertretung eines Mitarbeiters, Projektarbeit oder befristete Haushaltsmittel.
Schriftform: Der Befristungsvertrag muss immer schriftlich abgeschlossen werden, sonst gilt er als unbefristet.

Das Befristungsrecht schafft Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, schützt aber auch vor missbräuchlichen Befristungen.