Eine Abwicklungsvereinbarung ist eine spezielle Form des Aufhebungsvertrags, die genutzt wird, um alle offenen Fragen und Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abschließend zu regeln.

Typische Inhalte einer Abwicklungsvereinbarung sind:

  • Festlegung des Beendigungszeitpunkts
  • Regelungen zu ausstehenden Gehaltszahlungen oder Abfindungen
  • Vereinbarungen zu Urlaub, Überstunden oder sonstigen Ansprüchen
  • Umgang mit Zeugnis und Rückgabe von Firmeneigentum
  • Klärung von eventuellen Wettbewerbsverboten oder Geheimhaltungspflichten

Die Abwicklungsvereinbarung sorgt dafür, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine weiteren Forderungen mehr gestellt werden können. Sie bietet somit beiden Seiten Rechtssicherheit und eine klare Grundlage für den Abschluss des Arbeitsverhältnisses.

Wie bei einem Aufhebungsvertrag ist es wichtig, die Abwicklungsvereinbarung genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, bevor sie unterschrieben wird.