Eine Investition, die sich lohnt

Neben dem gesetzlichen Gebührenansatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, in individuellen Honorarvereinbarungen mit festgelegten Stundensätzen und evtl. nach oben begrenztem Gesamtaufwand wirtschaftlich kalkulierbare Preise für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen wie Vertragsgestaltungen oder ständige Beratung zu vereinbaren.