Der Mieter übernimmt in der Regel folgende Nebenkosten, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt sind:

  1. Heizkosten: Kosten für die Heizung, einschließlich der Brennstoffkosten.
  2. Wasserkosten: Kosten für Wasserverbrauch und Abwasserentsorgung.
  3. Müllabfuhr: Gebühren für die regelmäßige Müllentsorgung.
  4. Hausmeisterkosten: Kosten für den Hausmeister, sofern dieser für die Pflege und Instandhaltung des Gebäudes zuständig ist.
  5. Gartenpflege: Kosten für die Pflege von gemeinschaftlichen Gartenanlagen.
  6. Treppenhausreinigung: Kosten für die Reinigung der gemeinschaftlichen Bereiche.
  7. Beleuchtung: Kosten für die Beleuchtung der gemeinschaftlichen Flächen.
  8. Versicherungen: Zum Beispiel Gebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung.
  9. Gemeinschaftsantennen: Kosten für den Betrieb von gemeinschaftlichen Empfangsanlagen (z.B. Satellitenanlagen).
  10. Sonstige Kosten: Dazu können auch Kosten für Wartung und Reparatur von technischen Anlagen gehören.

Es ist wichtig, dass die Nebenkosten im Mietvertrag klar definiert sind und dass der Vermieter eine jährliche Abrechnung der Nebenkosten erstellt. Mieter sollten darauf achten, dass nur die gemäß Betriebskostenverordnung zulässigen Kosten abgerechnet werden.