Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist in Deutschland gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) möglich, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die bei einer Eigenbedarfskündigung beachtet werden müssen:

  1. Begründung: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eine klare Begründung enthalten, weshalb der Vermieter die Wohnung benötigt. Das bedeutet, dass der Vermieter darlegen muss, wer die Wohnung beziehen möchte und warum dieser Bedarf besteht.
  2. Angemessenheit: Der Eigenbedarf muss tatsächlich gegeben sein. Der Vermieter muss nachweisen können, dass er einen legitimen Grund hat, die Wohnung für sich oder nahe Angehörige zu beanspruchen.
  3. Kündigungsfrist: Die Kündigungsfristen entsprechen im Regelfall den gesetzlichen Fristen, die je nach Mietdauer variieren können (3 Monate bis 9 Monate).
  4. Soziale Erschwernisse: Sollte der Mieter besondere soziale Härten aufweisen (z.B. hohes Alter, schwere Krankheit, lange Mietverhältnisse), kann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unter Umständen unwirksam sein. Der Vermieter muss in solchen Fällen abwägen.
  5. Rechtslage: Bei strittigen Fällen kann es zu einem Rechtsstreit kommen. Mieter haben die Möglichkeit, gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen oder rechtliche Schritte einzuleiten.
  6. Missbrauch des Eigenbedarfs: Wenn der Vermieter nur vorgibt, Eigenbedarf zu haben, um den Mieter loszuwerden, kann die Kündigung vor Gericht angefochten werden.

Insgesamt ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen genau zu beachten und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtlich korrekt ist.