In Deutschland darf der Vermieter grundsätzlich nicht unbefugt einen Schlüssel zur Mietwohnung einbehalten. Das bedeutet, dass der Vermieter nicht das Recht hat, ohne Zustimmung des Mieters in die Wohnung zu gelangen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und besondere Regelungen, die beachtet werden sollten:
- Zugangsrecht des Vermieters: Der Vermieter hat das Recht, die Wohnung zu betreten, aber nur unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel zur Durchführung von Reparaturen oder zur Besichtigung. In solchen Fällen muss er in der Regel im Voraus ankündigen und sich mit dem Mieter absprechen.
- Schlüsselübergabe: Bei der Übergabe der Wohnung sollte der Vermieter dem Mieter alle Schlüssel übergeben. Das Einbehalten eines Schlüssels kann als Verletzung der Mietverträge oder der Hausordnung angesehen werden.
- Notfallregelung: In Notfällen, wie z. B. bei einem Wasserschaden oder Brand, kann der Vermieter möglicherweise ohne Vorankündigung die Wohnung betreten.
- Mietvertragliche Regelungen: Manchmal können im Mietvertrag spezifische Regelungen bezüglich Schlüsseln und Zutrittsrechten festgelegt sein, die ebenfalls zu beachten sind.
Wenn ein Vermieter einen Schlüssel einbehält und der Mieter damit nicht einverstanden ist, sollte der Mieter das Gespräch mit dem Vermieter suchen. In der Regel steht dem Mieter das Recht auf den vollen Zugang zur Wohnung zu. Im Zweifelsfall kann auch rechtlicher Rat eingeholt werden.