Ein Arbeitszeugnis muss bestimmte wesentliche Inhalte enthalten, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen und dem Arbeitnehmer eine aussagekräftige Referenz zu bieten. Hier sind die wichtigsten Bestandteile, die in einem Arbeitszeugnis enthalten sein sollten:
- Überschrift
Meist einfach „Arbeitszeugnis" oder „Zwischenzeugnis". - Einleitung
Angaben zum Arbeitnehmer: Name, Geburtsdatum, ggf. Eintritts- und Austrittsdatum. - Beschreibung der Tätigkeit
Detaillierte Darstellung der Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Position des Mitarbeiters. - Beurteilung der Leistung
Bewertung der Arbeitsqualität, Fachkenntnisse, Arbeitsweise und Erfolge. - Beurteilung des Sozialverhaltens
Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und ggf. Kunden. - Schlussformel
Dank, Bedauern über das Ausscheiden (bei Endzeugnissen), Zukunftswünsche. - Ort, Datum und Unterschrift
Ort und Datum der Ausstellung sowie Unterschrift des Arbeitgebers oder einer bevollmächtigten Person.
Wichtig:
- Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, darf aber nicht irreführend sein.
- Es gibt das einfache Zeugnis (nur Tätigkeiten) und das qualifizierte Zeugnis (mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung).
- Je nach Zielgruppe (z.B. Personalabteilung, Fachkräfte) kann der Stil formeller oder etwas lockerer sein, sollte aber immer professionell bleiben.