Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein zentrales deutsches Gesetz, das Diskriminierung im Berufsleben und darüber hinaus verhindern soll. Es schützt Menschen davor, aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale benachteiligt oder unfair behandelt zu werden.

Ziel: Das AGG soll Diskriminierung aus Gründen wie Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Identität oder Weltanschauung verhindern.
Anwendungsbereich: Es gilt vor allem im Arbeitsleben – also bei Einstellung, Beförderung, Arbeitsbedingungen oder Kündigung – aber auch bei Zugang zu Bildung, Wohnraum oder Dienstleistungen.
Rechte der Betroffenen: Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich auf das AGG berufen, Beschwerde einlegen und gegebenenfalls Schadensersatz oder Entschädigung verlangen.
Pflichten der Arbeitgeber: Arbeitgeber müssen Diskriminierung verhindern, für Gleichbehandlung sorgen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen.

Warum ist das AGG wichtig?

Es fördert Chancengleichheit und ein respektvolles Miteinander am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft. Das Gesetz schafft klare Regeln, um Diskriminierung zu erkennen, zu verhindern und zu ahnden – damit alle Menschen fair behandelt werden.