Wir beraten und vertreten Bauherren, Bauträger aber auch Nachbarn von Baugrundstücken bei der Erteilung oder Versagung von Baugenehmigungen gegenüber Behörden und vor dem Verwaltungsgericht. Wir gestalten Verträge zwischen Bauträgern, Bauunternehmen und deren Auftraggebern. Wir prüfen Ansprüche wegen Baumängeln und Werklohnforderungen. Im Wege der außergerichtlichen Streitbeilegung versuchen wir, langwierige Verfahren zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sind wir sowohl baubegleitend als auch anspruchssichernd in Beweisverfahren und streitigen Verfahren tätig.